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Badeordnung

 

Haus- & Badeordnung für das Waldseebad der Stadt Königsee

 

§ 1  Zweck der Haus- & Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Waldseebad. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Besuchers.

  2. Mit dem Betreten des Waldseebades erkennt der Besucher die Bestimmungen dieser Ordnung als verbindlich an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.

  3. Bei Veranstaltungen der Vereine und Schulen usw. sind die Übungsleiter und Lehrer mit dafür  verantwortlich, dass alle Teilnehmer und Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung beachten.

 

§ 2  Einlass Badegäste

  1. Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht belästigt werden und die Sicherheit und Ordnung, sowie die Sauberkeit innerhalb des Waldseebades nicht gefährdet werden.

  2. Grundsätzlich hat jedermann das Recht, das Schwimmbad während der Öffnungszeit zu besuchen.

  3. Kein Zutritt zum Waldseebad haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden).

  4. Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder eine Aufsicht benötigen, dürfen nur mit einer erwachsenen Begleitperson in das Waldseebad. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen

  5. Personen, welche betrunken sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen haben keinen Zutritt.

  6. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung benutzen. Nichtschwimmer Kinder unter 18 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung Erwachsener und unter deren Verantwortung benutzen. 

  7. Tiere gleich welcher Art haben keinen Eintritt.

  8. Werbematerial jeglicher Art darf nicht verteilt werden; dies gilt auch für die Parkplätze.

  9. Geldsammlungen jeglicher Art dürfen nicht durchgeführt werden.

  10. Gewerbliche Kurse dürfen nicht ohne Genehmigung der Geschäftsleitung durchgeführt werden.

  11. Seifen oder andere Körperreinigungsmittel dürfen außerhalb der Duschanlage nicht verwendet werden.

  12. Der Genuss von Alkohol ist auf ein individuell vertretbares Maß zu beschränken; dieses liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Gastes.

  13. Der Konsum von Drogen und berauschenden Mitteln ist untersagt!

 

§ 3  Eintrittskarten

  1. Der Badegast erhält gegen Zahlung der festgesetzten Gebühren eine Eintrittskarte.

  2. Die Eintrittskarte ist dem Personal des Schwimmbades auf Verlangen vorzuzeigen. Der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht ersetzt.

 

§ 4  Betriebszeiten

  1. Die Öffnungszeiten für das Waldseebad sind in einem gesonderten Aushang ersichtlich.

  2. Bei besonderen Anlässen kann die Öffnungszeit allgemein oder für Teile des Waldseebades geändert werden.

  3. Die Badezeit endet 15 Minuten vor Betriebsschluss und der Einlass 30 Minuten vor Betriebsschluss.

 

§ 5  Verhalten im Waldseebad

  1. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm nachweisbar verursachten Schäden.

  2. Findet ein Besucher die von ihm benutzten, zugewiesenen oder geliehenen Gegenstände, Sport- oder Spielgeräte verunreinigt oder beschädigt vor, so muss er dies sofort dem Personal mitteilen, um eventuelle Forderungen auf Schadenersatz abzuwenden.

  3. Fahrzeuge, auch Fahrräder, dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

  4. Die Besucher sollen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet, noch belästigt werden.

  5. Nicht gestattet ist vor allem:

Belästigende Lärmerzeugung, auch durch Benutzung von Tonwiedergabegeräten

Mitbringen von Tieren

Rauchen an den dafür nicht ausgewiesenen Stellen

Wegwerfen von Abfall außerhalb von Papierkörben und Müllbehältern

Benutzung von mitgebrachten elektrischen Geräten wie Haarfön, Rasierapparat u. ä.

▻ Rasieren, Schneiden von Finger- und Fußnägeln, sowie Haare färben

das Ausspucken auf den Boden & Wiese

am Beckenrand: Rauchen, Glasflaschen & Essen 

§ 6  Schwimmen & Baden

  1. Das Baden ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

  2. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens benutzen.

  3. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch den Schwimmmeister auf eigene Gefahr gestattet. Das Betreten der Sprungbretter ist nur einzeln erlaubt. Es darf nur in Längsrichtung gesprungen werden, wobei sich der Springer vorher zu vergewissern hat, ob dies ohne Gefährdung eines anderen möglich ist. Absprung von den Sprunganlagen zur Seite ist untersagt!

  4. Es ist unzulässig, während der Benutzung der Sprunganlage im Sprungbereich zu schwimmen.

  5. Die Benutzung der Rutschanlage hat entsprechend der ausgeschilderten Verhaltensbedingungen zu erfolgen. „Kettenrutschen“ ist untersagt.

  6. Bei Gewitter sind die Becken unverzüglich zu verlassen.

  7. Es ist nicht gestattet:

 hineinstoßen anderer Personen in das Becken 

Besucher unterzutauchen oder in ähnlicher Weise zu belästigen

▻ an den Einstiegsleitern und Haltestangen zu turnen

das Begrenzungsseil zum Nichtschwimmerbecken zu Übungen zu benutzen

durch Übungen oder Spiele andere Badegäste zu stören

andere als vom Personal zugelassene Gegenstände mit ins Becken zu nehmen

 

§ 7  Spiele, Turn- & Spielgeräte

  1. Spiele, auch Ball- oder Wurfspiele sind nur auf den vom Personal ausgewiesenen Plätzen gestattet.

  2. Im Bereich der Kinderspielanlage ist besondere Rücksicht auf die sich dort aufhaltenden Kinder zu nehmen.

§ 8  Wassersportgeräte 

  1. Die Nutzung von Wasser-Scooter, Tauch-Scooter, motorisiertes Schwimmbretter, Elektro-Surfbretter usw., sind verboten! Hier liegt eine hohe Verletzungsgefahr beim Zusammenstoß mit anderen Schwimmern!

  2. Nicht erlaubt sind Stand Up Paddling Boards und der Wasser Walking Ball! Das ist der aufblasbare Wasserball, in dem man hineinsteigen kann und sich darin auf dem Wasser fortbewegt.

         

§ 9  Betriebshaftung

  1. Es wird nicht für Schäden gehaftet, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Haus- und Badeordnung, gegen die Anweisungen des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtungen entstanden sind.

  2. Schäden, die Besucher erleiden, müssen unverzüglich dem Schwimmmeister gemeldet werden. Die Schadensersatzansprüche müssen außerdem unverzüglich schriftlich beim Schwimmmeister zur Weiterleitung eingereicht werden.

 

§ 10  Fundgegenstände

  1. Werden Gegenstände innerhalb des Bades gefunden, sind diese beim Schwimmmeister abzugeben.

  2. Es finden die gesetzlichen Bestimmungen über Fundgegenstände Anwendung.

 

§ 11  Aufsicht

  1. Das Personal des Bades hat im Interesse der Besucher dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Seinen Anordnungen ist deshalb Folge zu leisten.

  2. Das Personal ist befugt, Besucher die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und die gegebene Anweisungen nicht beachten, aus dem Bad zu verweisen. Wird eine solche Aufforderung nicht befolgt, muss mit Erstattung einer Strafanzeige gerechnet werden.

  3. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Personals wiederholt missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Auf das Recht zur Anhörung bei der Stadtverwaltung Königsee wird hingewiesen.

  

§ 12  Parkplätze

  • Es gilt die StVO.

 

Stand Badeordnung: Juni 2024

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